Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die über nodura.de zustande kommen. Sie sind bewusst kurz gehalten und in normalem Deutsch geschrieben – wer wissen will, woran er ist, soll das in zehn Minuten herausfinden können.
Fassung vom 4. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Arwin Simon Fattahy, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Nodura“. Die vollständige Anbieterkennzeichnung mit Anschrift und Kontaktdaten steht im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die auf nodura.de angebotenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Welche Rolle gilt, wird im Bestellvorgang abgefragt; für Unternehmer gilt zusätzlich § 15.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Zahlungseingang bestätigt und die Auftragsbestätigung per E-Mail versendet ist. Diese E-Mail enthält die Vertragsdaten, diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung in einer speicherbaren Form.
Bei individuellen Anfragen über das Kontaktformular kommt der Vertrag erst durch ein von beiden Seiten bestätigtes Angebot zustande.
§ 3 Gegenstand der Leistungen
Nodura erbringt Leistungen an vorhandener Hardware des Auftraggebers sowie den Zusammenbau neuer Systeme aus vom Auftraggeber gestellten oder gemeinsam ausgewählten Komponenten. Die Leistungen gliedern sich in drei Arten mit unterschiedlichem Ablauf:
- Fernwartung: Optimierung von Betriebssystem-, Treiber- und Spieleinstellungen über eine vom Auftraggeber gestartete Fernsitzung. Das Gerät bleibt beim Auftraggeber.
- Arbeiten am Gerät: Erneuerung von Wärmeleitmaterial an Grafikkarten, Notebooks und Prozessoren, Reinigung, Lüftertausch. Das Gerät wird eingeschickt oder übergeben.
- Konsolen und Neubau: Aufarbeitung von Spielkonsolen sowie Zusammenbau, Verkabelung und Einrichtung kompletter Systeme.
§ 4 Leistungsbeschreibung und Messwerte
Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem gewählten Paket zum Zeitpunkt der Bestellung.
Vor und nach dem Eingriff werden die relevanten Werte gemessen und dokumentiert. Der Auftraggeber erhält dieses Protokoll.
Angaben zu Bildraten, Temperaturen, Latenzen und Lautstärken auf der Website und im Performance-Rechner sind Erfahrungswerte aus vergleichbaren Aufträgen. Sie ordnen die Größenordnung ein und sind ausdrücklich keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses. Was erreichbar ist, hängt vom Ausgangszustand des Geräts ab – und der ist vor dem Öffnen nicht vollständig bekannt.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Bestellzeitpunkt angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise.
Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG erbringt Nodura steuerfreie Leistungen. In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist entsprechend nicht möglich.
Die Zahlung erfolgt vor Leistungsbeginn über den Zahlungsdienstleister Stripe. Nodura erhält und speichert keine Kartendaten. Versandkosten für die Rücksendung von Hardware werden vor Auftragsbeginn gesondert abgestimmt und sind nicht im Leistungspreis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
Ohne Mitwirkung des Auftraggebers sind die Leistungen nicht durchführbar. Erforderlich sind insbesondere:
- Eine vollständige Datensicherung vor Beginn der Arbeiten. Das ist die wichtigste Pflicht in diesem Abschnitt – siehe den Hinweis unten.
- Zutreffende Angaben zur Hardware, zum Ausgangszustand und zu bekannten Vorschäden oder früheren Reparaturen.
- Die Berechtigung, über das Gerät zu verfügen. Bei fremdem Eigentum ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.
- Bei Fernwartung: eine stabile Internetverbindung und Anwesenheit während der Sitzung.
- Bei Arbeiten am Gerät: transportsichere Verpackung und Beilage des benötigten Zubehörs.
Nodura führt keine Datensicherung durch und greift nicht auf persönliche Dateien zu. Arbeiten an Betriebssystem, Treibern und Firmware können im Ausnahmefall dennoch zu Datenverlust führen. Ohne eigene Sicherung ist ein Datenverlust nicht wiederherstellbar. Bitte vor jedem Auftrag sichern – auch bei Fernwartung.
§ 7 Versand, Transport und Übergabe
Der Auftraggeber wählt zwischen persönlicher Übergabe und Versand. Details werden nach Zahlungseingang per E-Mail abgestimmt.
Für den Hinweg trägt der Auftraggeber das Transportrisiko; für den Rückweg trägt es Nodura, soweit der Versand von Nodura veranlasst wird. Verbraucher tragen das Risiko der Rücksendung im Widerrufsfall nach den Regeln der Widerrufsbelehrung.
Eine ausreichend versicherte Versandart wird empfohlen. Für Transportschäden infolge unzureichender Verpackung wird nicht gehaftet.
§ 8 Bearbeitungsdauer
Angegebene Bearbeitungszeiten sind Richtwerte ab Eingang des Geräts beziehungsweise ab dem vereinbarten Termin der Fernsitzung, keine Fixtermine.
Verzögert sich die Bearbeitung wesentlich – etwa weil ein Ersatzteil nicht verfügbar ist oder sich am geöffneten Gerät ein Vorschaden zeigt –, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Er kann den Auftrag dann kostenfrei beenden; bereits erbrachte Teilleistungen werden nach § 11 abgerechnet.
§ 9 Vollständige Erbringung der Leistung
Dieser Zeitpunkt ist an mehreren Stellen maßgeblich – vor allem für das Erlöschen des Widerrufsrechts. Deshalb ist er hier ausdrücklich definiert.
- Bei Fernwartung: mit Abschluss der Sitzung und Übermittlung des Messprotokolls.
- Bei Arbeiten am Gerät und bei Konsolen: mit Abschluss der Arbeiten und Übergabe beziehungsweise Absendung des Geräts an den Auftraggeber, einschließlich Messprotokoll.
- Beim Zusammenbau: mit Fertigstellung, bestandenem Stabilitätstest und Übergabe beziehungsweise Absendung.
§ 10 Gewährleistung und Mängel
Für die eigenen Arbeiten – insbesondere die Applikation von Wärmeleitmaterial und die Montage – gilt eine Gewährleistung von zwölf Monaten ab vollständiger Erbringung. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Mangel an der Ausführung, wird nachgebessert; ist das zweimal fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten.
Nicht erfasst sind Mängel, die nicht auf der Ausführung beruhen: Bauteilausfälle durch Alterung oder Vorschäden, Folgen von Veränderungen durch Dritte nach der Übergabe, sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Transport oder Aufstellung.
Bei gelieferten Bauteilen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer sowie etwaige Herstellergarantien; Nodura unterstützt bei der Abwicklung.
§ 11 Haftung
Für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Nodura unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nodura nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die leistungsspezifischen Grenzen – insbesondere zu Vorschäden, Datenverlust, Übertaktung und Herstellergarantien – sind im Haftungsausschluss im Einzelnen erläutert. Er ist Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 12 Herstellergarantien
Das Öffnen von Grafikkarten, Notebooks und Spielkonsolen kann eine freiwillige Herstellergarantie beeinträchtigen oder beenden. Darauf wird vor Durchführung hingewiesen; solche Arbeiten erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Geräts bleiben davon unberührt – eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, keine gesetzliche Pflicht.
§ 13 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Bedingungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung.
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht; die Vorschriften über Fernabsatzverträge mit Verbrauchern gelten für sie nicht.
§ 14 Nicht abgeholte Geräte
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber zur Abholung aufgefordert oder der Rückversand abgestimmt. Reagiert er nicht, wird die Aufforderung nach 14 Tagen in Textform wiederholt.
Ab dem 30. Tag nach der ersten Aufforderung kann für die Aufbewahrung ein Entgelt von 1,50 € pro Tag verlangt werden, höchstens jedoch der Wert des Geräts. Ansprüche des Auftraggebers auf Herausgabe bleiben bestehen.
§ 15 Zusätzliche Regelungen für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend und abweichend:
- Die Gewährleistungsfrist für die eigenen Arbeiten beträgt zwölf Monate ab vollständiger Erbringung; die gesetzliche Verjährung bei Vorsatz bleibt unberührt.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe in Textform anzuzeigen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
- Größere Aufträge, wiederkehrende Aufträge und Rahmenvereinbarungen werden individuell angeboten; dafür bitte das Kontaktformular mit der Angabe „gewerbliche Anfrage“ nutzen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen Fassung geschlossen werden. Für einen bestehenden Auftrag gilt die Fassung, die bei Bestellung eingesehen und bestätigt wurde; sie liegt der Auftragsbestätigung bei.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Siehe auch: Widerrufsbelehrung · Haftungsausschluss · Datenschutzerklärung · Impressum